Herzlich willkommen auf der Website des Elternvereins!
Auf dieser Website können Sie sich über unsere Aktivitäten, Mitglieder, Aufgaben und Ziele informieren.
Die aktuellen Fragen erfahren Sie bei der Hauptversammlung oder in unseren Protokollen.
Wir bitten Sie um Ihr Feedback, da wir nur Eltern-Interessen vertreten können, die wir auch kennen.
Mag. Erich Kodon Obmann
Mag. Doris Fischill, ObmannStellvertreterin
Elternverein am Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und Wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasium 1130 Wien, Wenzgasse 7 ("GRG 13")
ZVR 742938767
Wie wird man Mitglied im Elternverein?
Wie in jedem Verein ist die Mitgliedschaft im Elternverein freiwillig. Mitglieder des Elternvereins GRG13 können alle Erziehungsberechtigten von Schüler/innen des GRG 13 sein. Der Beitritt erfolgt grundsätzlich durch Zahlung des in der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrages (derzeit 33 Euro).
Mitglieder des Elternvereines sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen. Wenn Sie Mitgliedsbeiträge auch an Elternvereine an anderen öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen zu leisten haben, entrichten Sie den Mitgliedsbeitrag jeweils anteilig, wobei der Anteil durch die Zahl dieser Schulen bestimmt wird. Das klingt etwas kompliziert, ist aber leicht an einem Beispiel zu erklären: Ihre Kinder besuchen z.B. 2 Schulen (eine davon ist das GRG 13), dann beträgt der Mitgliedsbeitrag beim EV GRG 13 nur EUR 16,50.
Die Mitgliedsbeiträge und die Spenden sind die wesentliche Stütze unserer Vereinstätigkeit. Denn nur eine hohe Mitgliederanzahl erlaubt es dem Elternverein viele Mittel zum Wohle unserer Kinder einzusetzen. Ohne Ihre Beiträge hätten wir keinen Kopierer für die Schüler, keine zusätzlichen Unterrichtsbehelfe und auch keine finanzielle Unterstützungen von sozial schwächeren Schülern und Schülerinnen, denen so die Teilnahme an Schulveranstaltungen ermöglicht werden kann.
Als Mitglied haben Sie das Recht auf Information, das Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache (z. B. bei der Hauptversammlung des Elternvereins). Sie können sich auch für eine Funktion im Vorstand oder als Vertreter der Eltern in den Schulgemeinschaftsausschuss wählen lassen. Siehe auch Statuten
Vorstandssitzung am 16.11.2011
Protokoll der Sitzung des Vorstandes des Elternvereins Wenzgasse am 16.11.2011[mehr]
Hauptversammlung vom 20.10.2011
Protokoll der Hauptversammlung des Elternvereins Wenzgasse am 20.10.2011[mehr]
Elternvereinsausschusssitzung am 27.09.2011
Protokoll der Sitzung des Elternausschusses des Elternvereins Wenzgasse am 27.09.2011[mehr]
Vorstandssitzung am 13.09.2011
Protokoll der Vorstandssitzung des Elternvereins am 13.09.2011[mehr]
Vorstandssitzung am 03.05.2011
Protokoll der Vorstandssitzung des Elternvereins am 03.05.2011[mehr]
Vorstandssitzung am 15.03.2011
Protokoll der Vorstandssitzung des Elternvereins am 15.03.2011[mehr]
